1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Vafrum, Inhaber Jonas Hauke, und seinen Kunden über 3D-Druck, Konstruktion, Fertigung, Software-, App- und Webentwicklung, Hardwareentwicklung, Beratung sowie damit verbundene Leistungen. Sie gelten nur, wenn im Angebot oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und der Kunde in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte.
Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot haben Vorrang. Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Vafrum ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Leistung nach entsprechender Vereinbarung zustande. An Angebote ist Vafrum für die darin genannte Frist gebunden; fehlt eine Frist, gilt eine Bindung von 14 Kalendertagen.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Leistungsumfang, Ergebnisse, Termine, Mitwirkung, Vergütung und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Angaben zu Materialien, Farben, Toleranzen, Bauraum, Kompatibilität oder Leistungswerten sind nur verbindlich, wenn sie für den Auftrag ausdrücklich bestätigt wurden.
Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden auf Auswirkungen für Aufwand, Kosten und Termin geprüft. Vafrum setzt sie erst nach einer entsprechenden Vereinbarung um.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und richtige Informationen, Daten, Zugänge, Freigaben und Testmöglichkeiten rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehrarbeit, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können Termine verschieben und zusätzlich vergütet werden, wenn Vafrum den Kunden vorher auf die Auswirkung hingewiesen hat.
5. Kundendaten, Rechte und technische Eignung
Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Übermittlung von Modellen, Zeichnungen, Marken, Bildern, Software, Daten und sonstigen Inhalten berechtigt ist. Er stellt Vafrum von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.
Der Kunde muss Verwendungszweck, Belastungen, Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Vorgaben mitteilen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind gefertigte oder entwickelte Ergebnisse nicht für medizinische, luftfahrtrechtliche, lebenswichtige, waffenbezogene oder sonstige sicherheitskritische Anwendungen bestimmt.
6. Prototypen, Muster und Serienfreigabe
Prototypen und Muster dienen der Prüfung des vereinbarten Entwicklungsstands. Bei Serienfertigung kann eine Muster- oder Nullserienfreigabe vereinbart werden. Nach Freigabe gelten die freigegebenen Merkmale als Grundlage der Serie. Spätere Änderungen werden als Leistungsänderung behandelt.
7. Software- und Entwicklungsleistungen
Bei Werkleistungen schuldet Vafrum die vereinbarte Beschaffenheit; bei Dienstleistungen eine fachgerechte Tätigkeit, nicht einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg. Plattformen, Betriebssysteme und Drittanbieter können sich nach Übergabe ändern. Dauerhafte Wartung, Hosting, Store-Betrieb, Updates oder Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit Open-Source- oder Drittsoftware eingesetzt wird, gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen. Vafrum informiert über wesentliche, für die Nutzung relevante Bestandteile im vereinbarten Umfang.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, prüft der Kunde die bereitgestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig zehn Werktage. Wesentliche Abweichungen teilt er nachvollziehbar mit. Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt; eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach erforderlichem Hinweis ein.
9. Lieferung, Termine und Gefahrübergang
Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei nicht von Vafrum zu vertretenden Hindernissen, insbesondere fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt, Ausfall notwendiger Infrastruktur oder nicht vorhersehbaren Lieferstörungen. Vafrum informiert den Kunden über absehbare Auswirkungen.
Versandart, Kosten und Gefahrübergang richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
10. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Euro. Ob Umsatzsteuer enthalten oder zusätzlich auszuweisen ist, ergibt sich aus dem Angebot. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Abschläge nach Projektfortschritt können vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Vafrum darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden und die Aussetzung verhältnismäßig ist.
11. Nutzungs- und Eigentumsrechte
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben körperliche Liefergegenstände im gesetzlichen Umfang Eigentum von Vafrum. Nutzungsrechte an individuell erstellter Software, Konstruktion, Dokumentation und Gestaltung gehen im vertraglich vereinbarten Umfang nach vollständiger Zahlung über.
Fehlt eine besondere Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, das Arbeitsergebnis für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Vorbestehende Werkzeuge, allgemeine Bausteine, Methoden und wiederverwendbares Know-how verbleiben bei Vafrum; der Kunde erhält daran die für die vereinbarte Nutzung nötigen Rechte.
12. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung oder Abnahme, soweit das Gesetz längere zwingende Fristen vorsieht oder Vafrum einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen uneingeschränkt.
Vafrum ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Veränderungen durch den Kunden oder Dritte schließen Rechte nur aus, soweit sie den Mangel verursacht oder die Prüfung beziehungsweise Nacherfüllung unzumutbar erschwert haben.
13. Haftung
Vafrum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien sowie in sonstigen zwingenden gesetzlichen Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für das Projekt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
15. Verbraucher-Widerruf
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht kann bei individuell angefertigten Waren oder vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein oder erlöschen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Vafrum Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: 22. Juli 2026